Wir haben den Bundessozialminister Rudolf Hundstorfer zur Plegesituation befragt.
Wie ist es nun mit dem Pflegegeld? Die 24-Betreuung zu Hause ist das beste Modell.
Wie kann man die Berufsgruppe der PersonenbetreuerInnen attraktivieren?
Ist es überhaupt möglich die Pflege längerfristig zu finanzieren?
Europflege-Prolog: So wie sich die Situation nun darstellt brauchen wir dringend Ideen das Thema Pflege nachhaltig zu bewältigen. Der Marschgeber dabei ist in jeden Fall der Bundesminister für Soziales, welcher Farbgebung auch immer.
Wir sprachen mit ihm und baten um seine Gedanken rund um die komplexe Sache. Die Stellungnahme ist hier in folge faksimiliert wiedergegeben. Wir werden noch sehr viel miteinander sprechen müssen, aber noch viel mehr wünschenswert wäre doch, wenn wir schon alles ausgeredet hätten. >> Diskussion im Forum-24.at >>
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Sozialminister Hundstorfer:
Die Pflege und Betreuung behinderter und pflegebedürftiger Menschen ist in den letzten Jahren zu einem zentralen Thema in der ôsterreichischen Sozialpolitik geworden ...
... und das zu Recht. Derzeit beziehen mehr als 420.000 Frauen und Männer, das sind immerhin rund. 5% der ôsterreichischen Bevôlkerung, ein Pflegegeld nach dem Bundes- oder einem Landespflegegeldgesetz. Und diese Zahl wird infolge der demografischen Entwicklung und der erfreulicherweise nicht zuletzt durch die Erfolge in der Medizin gestiegenen Lebenserwartung in den nächsten Jahren weiter zunehmen.
Mit dem im Jahr 1993 geschaffenen Pflegegeldsystem, das nach wie vor einen sozialpolitischen Meilenstein und eine der tragenden Säulen des Pflegevorsorgesystems darsteIIt, das es nachhaltig zu sichern gilt, wurde vor allem das sozialpolitische Ziel der Ermôglichung eines selbstbestimmten, bedarfsorientierten Lebens pflegebedürftiger Menschen durch die Bereitstellung einer tur die pflegebedürftigen Menschen frei verfügbaren, der pauschalierten, teilweisen Abdeckung des pflegebedingten Mehraufwandes gewidmeten Geldleistung verfolgt.
Dass dieses Ziel weitestgehend erreicht wurde, zeigen die bislang durchgetuhrten wissenschaftlichen Untersuchungen zum ôsterreichischen Pflegegeldsystem, wonach die Treffsicherheit dieses Systems sehr groß und die Zufriedenheit der Betroffenen sehr hoch ist.
Zugleich wurde mit dem Pflegegeld aber au ch ein Beitrag zur Verbesserung der Situation pflegender Angehôriger geleistet, da es den pflegebedürftigen Menschen damit môglich wurde, den pflegenden Angehôrigen, die zumeist Frauen sind, eine finanzielle Anerkennung für ihre erbrachte Dienstleistung zu erbringen.
Die mit 1. Jänner 2009 wirksam gewordene Erhôhung der Pflegegeldbeträge um 4% in den Stufen 1 und 2, um 5% in den Stufen 3 bis 5 und um 6% in den Stufen 6 und 7 sollte einmal mehr diesen obgenannten sozialpolitischen Zielsetzungen und Effekten des Pflegegeldsystems zum Durchbruch verhelfen.
Aber auch die im Jahr 2007 geschaffenen rechtlichen Grundlagen tur eine legale 24- Stunden-Betreuung zu Hause und das dazu seitens des Sozialministeriums entwickelte Fôrderangebot hat die Situation schwerst pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehôrigen spürbar verbessert und zur weiteren finanziellen Entlastung beigetragen.
Betreffend die ebenfalls in diesem Kontext wesentliche sozialversicherungsrechtliche Absicherung pflegender Angehôriger sei bemerkt, dass mit dem 2. und 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009, BGBl. I Nr. 83/2009 und BGBl. I Nr. 84/2009 vom 18. August 2009, wesentliche Verbesserungen erreicht werden konnten.
Im 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 (2. SRÄG 2009) ist eine wesentliche Verbesserung der pensionsrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen im Rahmen der freiwilligen Versicherung mit Wirkung 1. August 2009 normiert. Der Bund übernimmt die Beiträge der freiwilligen Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung tur pflegende Angehôrige ab der Pflegegeldstufe 3 unbefristet und zur Gänze.
Das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 (3. SRÄG 2009) sieht ebenfalls mit Wirkung 1. August 2009 eine bessere soziale Absicherung in der Krankenversicherung durch eine beitragsfreie Mitversicherung ab der Pflegegeldstufe 3 vor, wenn die pflegebedürftige Person einen Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3 hat oder der/die Angehôrige einen Versicherten mit einen Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3 pflegt.
Auch wenn sich also das derzeitige Pflegevorsorgesystem offenkundig bewährt und die Lage der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Betreuungspersonen deutlich verbessert hat, ist es zweifellos erforderlich, dieses System weiter zu entwickeln und weitere Schritte zu setzen, um das hohe Niveau der ôsterreichischen Pflegevorsorge auch in Hinkunft zu gewährleisten. Das aktuelle Regierungsprogramm sieht dazu eine Vielzahl von Maßnahmen vor.
Im Sinne einer zweckmäßigen Weiterentwicklung der Pflegevorsorge in Ďsterreich wird kOnftig dem Ausbau der notwendigen Pflegedienstleistungen verstärkt Augenmerk zu schenken sein, um die Versorgungslage und die Wahlmôglichkeit für die Betroffenen zu verbessern. Damit verbunden werden voraussichtlich auch positive Effekte für die Beschäftigungssituation im Pflegebereich sein.
Im aktuelIen Regierungsprogramm vom November 2008 ist vorgesehen, dass der Bund - nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel - den weiteren Ausbau der sozialen Dienste für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen und Personen mit Behinderungen unterstützt. Dies betrifft vor allem mobile Dienste am Wochenende, teilstationäre Dienste, Kurzzeitpflege im Heim, Care- und Casemanagement und alternative Wohnformen.
Als Voraussetzung dafür wurde durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards, sowie Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Leistungen voran getrieben.
Im Zuge der Landessozialreferentlnnenkonferenz am 18. Jänner 2010 wurde beschlossen, an die Gesundheit Osterreich GmbH einen Auftrag zur Erhebung der Betreuungs- und Pflegeangebote in Osterreich zu erstelIen. Eine wesentliche Zielsetzung des Auftrags lautete, Vorschläge über einheitliche Qualitäts- und Finanzierungskriterien für die fünf ausgewählten Sachleistungen laut Regierungsprogramm zu erarbeiten.
Der Bericht wurde dem BMASK mittlerweile vorgelegt. Bei der Landessozialreferentlnnenkonferenz am 10. Juni 2010 wurde Konsens darüber erzielt, auf Grundiage dieser Erhebung weitere Gespräche über den Ausbau der sozialen Dienste zu führen.
Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene 24-Stunden-Betreuung sei bemerkt, dass rund 80% der pflegebedürftigen Menschen zu Hause von ihren Angehôrigen betreut werden, die damit große Belastungen auf sich nehmen und einen gesellschaftspolitisch äußerst wertvollen Beitrag leisten.
Vor diesem Hintergrund war es unumgänglich, die pflegenden Angehôrigen als eine der tragenden Säulen des osterreichischen Pflegevorsorgesystems bei ihrer schwierigen Tätigkeit weiterhin bestmôglich zu unterstützen und zu entlasten sowie deren Position zu stärken. Gerade dort, wo eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig ist, wurde und wird aber vermehrt zur Unterstotzung der Pflege zu Hause auch auf unselbständig oder selbständig tätige Betreuungskräfte zurück gegriffen.
Neben anderen wichtigen Maßnahmen wurden durch eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Fôrdermodelles für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte bis zu 24-Stunden-Betreuung zu Hause geschaffen. Die näheren Bestimmungen unter denen eine Fôrderung zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen werden kann, wurden durch Richtlinien festgelegt. Zugleich wurde die gemeinsame Finanzierung dieser bundesweiten Fôrderung durch Bund und Länder mit einer Vereinbarung gemäB Art. 15a B-VG normiert.
Um die nôtige Qualität der Betreuung zu sichern, wurde in der Stammfassung des §21 b Abs. 2 Z 5 des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen jener eines Heimhelfers / einer Heimhelferin nach der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern Ober Sozialbetreuungsberufe entspricht, von den Betreuungskräften verlangt.
Die in der Vollziehung des § 21 b BPGG gewonnenen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass bei bereits länger andauernden Betreuungsverhältnissen gleich zu achtende Kompetenzen der Betreuungskräfte vorliegen, die im Sinne einer praxisnahen Umsetzung der 24-Stunden-Betreuung ebenfalls als adäquater Qualitätsstandard im Rahmen der Fôrderung der 24-Stunden-Betreuung berücksichtigt werden solIten. Diesen Erfahrungswerten Rechnung tragend wurde in einer am 10. April 2008 in Kraft getretenen Novelle zum Bundespflegegeldgesetz geregelt, dass tur den Fail, dass der Fôrderwerber von der betreffenden Betreuungskraft bereits seit zumindest sechs Monaten den Erfordernissen einer sachgerechten Betreuung entsprechend betreut wurde, der nôtige Qualitätsstandard als erfüIlt anzusehen ist und - sofern die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind - eine Fôrderung in Anspruch genommen werden kann.
Weiters kann der entsprechende Qualitätsstandard durch eine Befugnis der Betreuungskraft gemäß §§ 3b oder 15 Abs. 7 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes oder auf Grund des § 50b des Ärztegesetzes 1998 nachgewiesen werden.
Eines der drei Qualitätskriterien muss seit 1. Jänner 2009 erfüllt sein, um eine Fôrderung zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung erhalten zu kônnen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass durch Novellen zum GuKG, zum ÄrzteG 1998, zum HBeG und zur GewO 1994 die Befugnisse der Betreuungskräfte im Sinne einer praxisnahen Umsetzung der 24-Stunden-Betreuung erweitert wurden.
Im Frühjahr 2008 wurde eine wissenschaftliche Evaluierung des vom BMASK entwickelten Fôrdermodells durchgetuhrt. Hauptaugenmerk wurde dabei auf die Effektivität der Fôrderung und auf allfälliges Optimierungspotential gelegt.
Auf Grund der Ergebnisse der Evaluierung wurde ab 1. November 2008 die Fôrderung bei Beschäftigung von zwei selbständigen Betreuungskräften von € 225,- auf € 550,- pro Monat und tur zwei angestelIte Betreuungskräfte die monatliche Fôrderung von € 800,- auf € 1.100,- pro Monat erhôht.
Gleichzeitig kann seit diesem Zeitpunkt die Fôrderung der 24-Stunden-Betreuung ôsterreichweit unabhängig vom Vermôgen der pflegebedOrftigen Person in Anspruch genommen werden.
Die Fôrderung der 24-Stunden-Betreuung wird sehr gut angenommen; ein Schwerpunkt in der weiteren Entwicklung dieses Angebotes im Interesse der betreuten Personen und ihrer Angehôrigen wird in der Sicherung der notwendigen Betreuungsqualität liegen.
Betreffend Ihre Frage zur Attraktivierung der Pflegeberufe sei zunächst festgehalten, dass mit der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, die am 26. Juli 2005 in Kraft getreten ist, die Berufszweige der Heimhilfen, der Fach-Sozialbetreuerlnnen mit den Schwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung sowie der Diplom-Sozialbetreuerlnnen mit den Schwerpunkten Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung deutlich aufgewertet und die Berufe dadurch attraktiver gemacht wurden.
Seit 2007 werden Ausbildungen nach diesem neuen System tur Sozialbetreuungsberufe durchgeführt und nach Angaben der österreichischen Schulen für Sozialbetreuungsberufe gut angenommen. Derzeit absolvieren ca. 4.300 Personen ihre Ausbildung.
Besondere Akzeptanz findet dabei der Fachbereich AItenarbeit.
Trotz dieser Verbesserungen wird es nôtig sein, diese Berufe durch bessere Arbeitsbedingungen, mehr Karrieremôglichkeiten und hôhere Bezahlung noch attraktiver zu machen.
Abschließend darf ich insbesondere zu Ihrer Frage 5 noch darauf hinweisen, dass die Weiterentwicklung und dabei insbesondere der bedarfs- und bedürfnisgerechte Ausbau von Betreuungsdienstleistungen und die nachhaltige Finanzierung der Pflegevorsorge eine große politische Herausforderung darsteIIt, der man sich in der be im Sozialministerium eingerichteten Arbeitsgruppe "Weiterentwicklung der Pflegevorsorge" intensiv seit Februar 2007 widmet und natorlich auch weiterhin zielgerichtet widmen wird. Dieser Arbeitsgruppe gehôren unter anderem Vertreterlnnen von Bund, Ländern, des Gemeindebundes, des Städtebundes, der Sozialversicherungsträger sowie der Sozialpartner und Interessenvertretungen der Senioren, behinderten Menschen und Pflegedienste an.
In der zur Finanzierung der Pflegevorsorge im Rahmen dieser Arbeitsgruppe eingerichteten Untergruppe wurden Strategien tur eine langfristig nachhaltige Finanzierung der Pflegevorsorge von Experten/Expertinnen insbesondere vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden demografischen Wandels kritisch reflektiert und erôrtert.
Besonderes Augenmerk wurde auf die mittel- und langfristigen Entwicklungen der Kosten der Pflegevorsorge auf Grund der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen gelegt. Eine weitere Basis tur künftige Entscheidungen im Rahmen der Finanzierung der Pflegevorsorge bildete auch die Entwicklung alternativer Finanzierungsmodelle samt deren volkswirtschaftlichen Auswirkungen.
Diese Themenbereiche wurden vom Österreichischen Institut tur Wirtschaftsforschung (WIFO) in zwei detaillierten Studien über die "Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge" sowie "Alternative Finanzierungsformen der Pflegevorsorge" eingehend beleuchtet.
Die Ergebnisse dieser Studien stellen eine fundierte Ausgangsbasis tur Entscheidungen über die zukünftige Finanzierung der Pflegevorsorge dar, die eine wichtige Aufgabe in dieser Regierungsperiode sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Hundstorfer
>> Diskussion im Forum-24.at >>
















Soll man riskieren ein Sozialfall zu werden?
Wer bezahlt die Differenz von 1000 Euro im Monat?
Ist es der einzige Ausweg, den Pflegebedürftigen ins Heim geben zu müssen, weil Pflege daheim nicht leistbar ist?
Lauter Fragen, die mir bisher kein einziger Politiker beantwortet hat!
Diese Volksvertreter interessiert der Alltag eines pflegenden Angehörigen nicht!
Wäre mehr Interesse da, wäre es schon lange anders!
Mir reichts jetzt endgültig!