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MINDESTSICHERUNG :


Was kann Sie ?  Für wen ist sie ?


Die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Prolog:
Diese neue Art der Sozialhilfe sollte eigentlich mit 1. September in Kraft treten. In der Steiermark wird es wohl erst mit Anfang 2011 soweit sein. Der anlaufende Landtagswahlkampf verhindert derzeit einen Kompromiss zwischen der SPÖ, welche die 744 Euro 14 Mal pro Jahr auszahlen will, und der ÖVP, die findet, zwölf Mal reiche völlig.

Frage 1:
Was ist die "bedarfsorientierte Mindestsicherung", etwa ein arbeitsloses Grundeinkommen für alle? Und wer hat Anspruch darauf?

Antwort 1:
Einen Rechtsanspruch auf die "bedarfsorientierte Mindestsicherung" hat, wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Im Kern handelt es sich um die bundesweite Vereinheitlichung dessen, was bisher Sozialhilfe geheißen hat. Die Mindestsicherung ist aber keineswegs ein "bedingungsloses Grundeinkommen" für alle, denn es bekommt sie nur, wer vom Arbeitsmarktservice (AMS) - sofern arbeitsfähig - als arbeitswillig eingestuft wird.
Bezieher der Mindestsicherung müssen sich also wie alle anderen Klienten des AMS Schulungen unterziehen oder regelmäßig bei potenziellen Arbeitgebern vorstellen. Schlägt jemand einen zumutbaren Job aus, kann ihm die Mindestsicherung gekürzt, in Extremfällen sogar gestrichen werden.

Frage 2:

Wie hoch wird die Mindestsicherung ausfallen? Wie setzt sich der Betrag zusammen und wie oft pro Jahr wird er ausbezahlt?

Antwort 2:
Alleinstehende bekommen 744 Euro netto pro Monat. Der Betrag setzt sich aus einem Sockel von 558 Euro und einem Wohnkostenanteil von 186 Euro zusammen. Wer zu seinen Eltern zieht, der könnte zweiteres verlieren. Das hängt noch vom Landesgesetz ab, ebenso wie die Frage, wie oft pro Jahr Steirern die Mindestsicherung ausbezahlt wird. Die SPÖ ist für 14 Mal, die ÖVP für zwölf.

Frage 3:
Wie schaut es für Paare und wie für Familien aus? Und was bedeutet die Mindestsicherung für Bezieher einer sehr geringen Arbeitslosen?

Antwort 3:
Paare bekommen gemeinsam 1116 Euro pro Monat. Lebt im Haushalt ein weiterer erwachsener Anspruchsberechtigter, erhält dieser nur mehr 372 Euro. Für jedes minderjährige Kind ist ein Zuschuss von 133,9 Euro vorgesehen, die Steirer könnten letzteres noch erhöhen. Liegen Arbeitslosengeld oder Notstandsbeihilfe unter den Richtsätzen, können die Beträge aufgestockt werden.

Frage 4:
Darf ein Mindestsicherungs-Bezieher ein Auto haben? Oder gar eine Eigentumswohnung? Und was passiert mit Sparbüchern, Schmuck und Bargeld?

Antwort 4:
Die Grundregel lautet: Man darf Vermögen im Wert von 3720 Euro behalten, egal ob das ein Sparbuch ist oder ein geerbter Ring. Alle Vermögenswerte, die darüber hinausgehen, muss jemand, der Mindestsicherung will, eigentlich zuvor verkauft haben. Ausgenommen ist ein billiges Auto, sofern man es braucht, um zum Arbeitsplatz zu kommen. Und eine Wohnung oder ein Haus, in dem man selbst lebt. Jeder Fall wird jedoch einzeln geprüft und bewertet: 50 Quadratmeter in einer schlechten Gegend wird man eher behalten dürfen, 100 in bester Innenstadtlage sicher nicht. Bezieht jemand länger als sechs Monate Mindestsicherung, trägt sich die Sozialbehörde jedenfalls ins Grundbuch ein. Stirbt der Wohnungs- oder Hauseigentümer, müssen seine Erben die Mindestsicherung bis zum Wert der Wohnung zurückzahlen.

Frage 5:

Welche Regelungen sind für Ausländer vorgesehen? Haben sie denselben Zugang zur Mindestsicherung wie Österreicher?

Antwort 5:

Nein. Asylwerber haben keinen wie immer gearteten Anspruch auf Mindestsicherung. Sobald sie als Flüchtlinge anerkannt sind, werden sie jedoch wie Österreicher behandelt. Drittstaatsangehörige, also Menschen aus Ländern außerhalb der EU, bekommen Sozialhilfe, wenn sie mehr als fünf Jahre in Österreich gelebt haben und beschäftigt waren. EU-Bürger dürfen nur dann nach Österreich ziehen, wenn sie hier eine Stelle oder einen Partner, der sie erhält, oder selbst Vermögen haben. Und Mindestsicherung bekommen nur jene, die zuvor hier gearbeitet haben. Bürger der osteuropäischen Mitgliedsstaaten bekommen diesen Zugang zum Arbeitsmarkt erst mit Mai 2011, Bulgaren und Rumänen mit Mai 2013. Jedenfalls gilt: Ein Berliner Harz IV-Empfänger ohne Jobaussichten kann nicht nach Graz ziehen, wird hier also nie Mindestsicherung bekommen. Durch die Einführung der Mindestsicherung wird für keine ausländische Personengruppe der Zugang zur Sozialhilfe erleichtert. Hat jemand Anspruch, gelten dieselben Regeln wie für Österreicher: Wen das AMS als nicht arbeitswillig einstuft, dem kürzt oder streicht es die Mindestsicherung.

Frage 6:
Wo kann man die Mindestsicherung beantragen? Und welche Verbesserungen gegenüber der Sozialhilfe sind noch geplant?

Antwort 6:
Der Antrag auf Mindestsicherung kann entweder wie bisher auf der Gemeinde oder beim zuständigen Sozialamt in der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden, oder, und das ist neu, beim AMS. Bearbeitet werden alle Anträge von den Sozialämtern, die alle Arbeitsfähigen zum AMS schicken, wo sie wie andere Arbeitslose behandelt werden. Bisher wusste die rechte Hand manchmal nicht, was die linke macht, nun vernetzen Sozialämter und AMS ihre Daten.

Eine wesentliche Verbesserung für Sozialhilfeempfänger: Alle, die bisher keine E-Card hatten, werden in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Das heißt auch, dass sich künftig niemand mehr beim Arztbesuch für seinen speziellen Krankenschein vom Sozialamt genieren muss.

Frage 7:
Mit wie vielen Beziehern von Mindestsicherung rechnet man? Und was wird das Bund und Länder unterm Strich kosten?

Antwort 7:

Das Sozialministerium rechnet mit 270.000 Anspruchsberechtigten pro Jahr (wobei nur die Minderheit volle zwölf Monate auf Mindestsicherung angewiesen ist). Von diesen bekommen heute schon 165.000 Sozialhilfe (von ihnen sind rund 30 Prozent Kinder), 90.000 Notstandshilfe, 15.000 sind Kinder von Ausgleichszulagenrichtsatzbeziehern. Dauert die Wirtschaftskrise noch länger und entspannt sich die Lage am Arbeitsmarkt nicht wie erhofft, könnte sich die Zahl der Bedürftigen aber noch erhöhen.

Der Bund will sich die Mindestsicherung 2011 160 Millionen Euro kosten lassen. Mit den Ländern ist ausgemacht, dass deren gemeinsame Zusatzkosten 50 Millionen nicht übersteigen dürfen. Die Steiermark hat zuletzt 32 Millionen Euro im Jahr für Sozialhilfe ausgegeben.

Frage 8:
Kommt die Mindestsicherung, wer will dann überhaupt noch arbeiten gehen? Was ist dran an der oft strapazierten "sozialen Hängematte"?

Antwort 8:
Das Institut für höhere Studien (IHS) hat sich mit einer Studie in die Diskussion eingeschaltet, die besagt: Wer sehr wenig verdient, für den zahlt sich arbeiten kaum aus. Ein Beispiel von einer Familie mit zwei Kindern: Beide Eltern arbeiten, verdienen aber wenig. Insgesamt stehen der Familie inklusive Transferleistungen 33.400 Euro netto pro Jahr zur Verfügung. Ohne Jobs, aber mit Mindestsicherung kämen sie auf 27.400. Wer einen Beruf hat, wo es sich pfuschen lässt, könnte versucht werden. Das wäre jedoch in Zukunft wie bisher Steuerhinterziehung und Sozialbetrug. Wer nicht arbeiten will, dem kann die Mindestsicherung gestrichen werden. Das IHS betont auch, dass bei der Mindestsicherung keine "Schwelleneffekte" zu erwarten seien, das heißt, dass dank Einschleifregelungen niemand, der mehr verdiene, am Ende weniger raus bekomme.

Eine Information des Bundessozialministeriums, Kleine Zeitung und Europflege.

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