Gerade hier profitieren Sie von der Erfahrung und unserer aktiven Unterstützung bis hin zur Begleitung bei Amts- und Gerichtswegen.
Es sind 7 Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf
von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des
monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch
eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.
Pflegebedarfin Stunden pro Monat |
Pflegestufe |
Betrag in Euromonatlich (Netto) |
Mehr als 65 Stunden | 1 | € 157,30 |
Mehr als 95 Stunden | 2 | € 290,00 |
Mehr als 120 Stunden | 3 | € 451,80 |
Mehr als 160 Stunden | 4 | € 677,60 |
Mehr als 180 Stunden, wenn
|
5 | € 920,30 |
Mehr als 180 Stunden, wenn
|
6 | € 1.285,20 |
Mehr als 180 Stunden, wenn
|
7 | € 1.688,90 |
Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein
ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein
Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.